Versicherungsservice MFA GmbH
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MOZ vom 27./28.10.2012

Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeit (auch dauernde Dienstunfähigkeit genannt) drückt den Zustand aus, wenn ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten dauernd zu erfüllen (sog. dauernde Dienstunfähigkeit). Beamte werden somit nicht (wie Angestellte) berufsunfähig, sondern vielmehr dienstunfähig. Infolgedessen werden sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Bei dauernder Dienstunfähigkeit besteht für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Weshalb benötigen Beamte Schutz gegen dauernde Dienstunfähigkeit?

Ein Beamter steht in einem besonderen Dienstverhältnis und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er entrichtet keine eigenen Beiträge für seine Versorgung, allerdings sorgt im Gegenzug der Staat für die Versorgung bei Invalidität bzw. Dienstunfähigkeit. Bei dauernder Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt (sog. Zwangspensionierung). Allerdings erhalten Beamte in den ersten 5 Jahren im Falle einer krankheitsbedingten dauernden Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Deshalb benötigen Beamte einen individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz, der der Höhe der Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit angepasst ist.

Da eine Vielzahl an Angeboten für DU Versicherungen am Versicherungsmarkt verfügbar sind, sollten vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mehrere Tarife miteinander verglichen werden. Einen solchen Vergleich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung und auch eine individuelle Beratung können Sie bei uns anfordern. Verwenden Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.


Aufgrund der Besonderheit des Dienstverhältnisses einer Tätigkeit im Beamtenstatus benötigen Beamte statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung optimalerweise eine
Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Art einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese enthält als zusätzlichen Baustein eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel oder DU-Klausel genannt. Im Zusammenhang mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung werden dabei 3 Typen von Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:

  • die echte DU-Klausel
  • die unvollständige DU-Klausel und
  • die unechte DU-Klausel

Unsere Serviceleistung für Sie - Überprüfung Ihres Vertrags bzw. Ihres Angebots

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die DU-Klausel in einem Angebot oder auch in Ihrem bereits bestehenden Vertrag für Sie geeignet ist, schicken Sie uns eine entsprechende Anfrage und wir überprüfen die DU-Klausel kostenfrei für Sie. Senden Sie uns hierfür eine Email mit Nennung der Klausel, Ihrer Berufsbezeichnung und Ihrem genauen Berufsstatus an.

Für ein individuelles Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung verwenden Sie einfach das Kontaktformular.

Beitrag der MOZ zur Dienstunfähigkeit vom 27./28.10.2012
MOZ_Dienstunfaehigkeit.pdf
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Vorschlagsanforderung Beamte
Vorschlagsanforderung-DBV-Beamte2012.pdf
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